Krankentaggeldversicherung
Die freiwillige Absicherung im Krankheitsfall
Sofern der Arbeitsvertrag oder der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) keine günstigere Regelung vorsieht und keine Betriebs- oder Einzel-Krankentaggeldversicherung des Betriebs besteht, richtet sich die Lohnfortzahlung bei Krankheit nach der Basler, Berner oder Zürcher Skala (abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses).
Beispiel Basler Skala:
- 4. bis 12. Monat: 3 Wochen
- 2. und 3. Jahr: 2 Monate
- 4. bis 10. Jahr: 3 Monate
- 11. bis 15. Jahr: 4 Monate
- ab 16. Jahr: Monate
Ziel
Die Kollektivkrankentaggeldversicherung entlastet den Arbeitgeber von den Kosten der Lohnfortzahlungspflicht nach Art. 324 OR während kurzfristiger Krankheitsabsenz. Im Fall von länger andauernden Krankheiten sind die Arbeitgeber sowie natürlich auch die versicherten Personen abgesichert, bis die Leistungen der Beruflichen Vorsorge einsetzen (max. während 720 Tagen).
Versicherte Personen
- Arbeitnehmer/innen
- Selbständige Arbeitgeber als freiwillig versicherte Personen
- Lehrlinge, Praktikanten, Volontäre
Leistungen
Die Leistungen sind sowohl in der Taggeldhöhe (80%, 90% oder 100% des versicherten AHV-Lohnes) als auch in der Wartefrist (ab 3. Tag bis zum 361. Tag) sehr flexibel. Ausserdem kann zwischen BVG-Koordination und Volldeckung gewählt werden und die Leistungen aus der obligatorischen Mutterschaftsversicherung erhöht werden (bis zu 16 Wochen und Versicherung des versicherten Lohnes).