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Unfallversicherung gem. UVG

Schutz für Arbeitnehmende in der Schweiz

Die obligatorische Unfallversicherung schützt in der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmende vor den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen oder Berufskrankheiten.

Ziel

Die Unfallversicherung sichert einen angemessenen Erwerbsersatz bei Einkommenseinbussen infolge von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfällen (Nichtberufsunfälle nur, sofern die Arbeitszeit der versicherten Person mehr als 8h/Woche beträgt). Ausserdem trifft sie Massnahmen zur Unfallverhütung.

Für gewisse Branchen besteht ein Obligatorium bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt Suva. Allen anderen Branchen steht es frei, sich bei einer Privatversicherung ihrer Wahl anzuschliessen.

BU

Berufsunfall Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA

Für gewisse Branchen obligatorisch z. B. Bauunternehmen, Industriebetriebe, Öffentliche Verwaltungen, Transportunternehmen oder Privatversicherer

NBU

Nicht-Berufsunfall z. B. Sport- und Verkehrsunfälle. Bei mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber obligatorisch auch gegen Freizeitunfälle versichert.

Tipp: Unfalldeckung Krankenkasse sistieren > Prämienreduktion bis 10% möglich.

Die Prämie wird durch die Arbeitnehmenden bezahlt (Lohnabzug).

Versicherte Personen

Obligatorisch versichert sind zwei Gruppen von Personen:

  • Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden (eingeschlossen sind auch Heimarbeiter, Lernende, Praktikanten, Volontäre usw.)
  • Alle Arbeitslosen, während sie Taggelder der ALV beziehen


Nicht obligatorisch versichert sind, neben den Selbständigerwerbenden (freiwillige Versicherung möglich), folgende Personen:

  • Mitarbeitende Familienmitglieder, die keinen Barlohn beziehen und keine Beiträge an die AHV entrichten
  • Mitglieder von Verwaltungsräten, die nicht im Betrieb tätig sind
  • Personen mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat, die in diesem Staat und in der Schweiz tätig sind

Leistungen

Pflegeleistung und Kostenvergütungen

  • Behandlungskosten
  • Hilfsmittel
  • durch einen Unfall verursachte Sachschäden (z.B. an Brillen oder Kleidern)
  • Rettungs-, Bergungs- und Transportkosten
  • Leichentransport und Bestattungskosten

Geldleistungen

  • Taggeld ab 3. Tag, 80%
  • Invalidenrente
  • Integritätsentschädigung
  • Hilflosenentschädigung
  • Hinterlassenenrente an Ehegatten
  • Hinterlassnenrente an die Kinder