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Vermögenshaftpflichtversicherung (reine Vermögensschäden)

Absicherung gegen Schadenersatzforderungen Dritter

Vermögenseinbussen als Folge eines versicherten Personen- oder Sachschadens sind in der Grunddeckung der Haftpflichtversicherung eingeschlossen.

Ansprüche aus Vermögensschäden, die weder auf einen versicherten Personenschaden noch auf einen dem Geschädigten zugeführten Sachschaden zurückzuführen sind, sind in der herkömmlichen Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Gewisse Branchen haben einen Bedarf an einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (z. B. Ärzte, Architekten, Treuhänder und Anwälte).