Einen gewissen Schutz vor einer Kürzung infolge grobfahrlässigem Verhalten kann der Einschluss der Zusatzversicherung «Grobfahrlässigkeit» in Ihre Motorfahrzeugversicherung bieten. Die Deckung greift allerdings nur soweit, als die gesetzlichen Bestimmungen nicht überschritten werden (hinsichtlich Alkoholgehalt) oder Höchstgeschwindigkeiten nicht besonders krass missachtet werden.

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