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Die Geschäftsreiseversicherung – Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers leitet sich aus Art. 328 des Obligationenrechts ab und erfordert einen besonderen Schutz für Arbeitnehmende – auch bei Geschäftsreisen ins Ausland. Relevant sind vor allem vier Pflichten:

  1. die Pflicht zur Information
  2. die Pflicht zur Prävention
  3. die Pflicht zur Kontrolle der Einhaltung der vereinbarten Regeln
  4. die Pflicht zur Intervention bei einem Krankheits- oder Schadenfall

Demnach beginnt die Fürsorgepflicht von Arbeitgebern gegenüber ihren Mitarbeitenden bereits vor der Reise. Zum einen müssen diese vor der Abreise geschult werden und zum anderen Informationen zu ihren Rechten und Pflichten erhalten.

Weshalb eine Geschäftsreiseversicherung wichtig ist

Reiserisiken sind nicht zu unterschätzen. Auf Geschäftsreisen kann es zu Unfällen oder Erkrankungen von Geschäftsreisenden kommen, was einerseits zu Haftungsansprüchen und andererseits zu hohen finanziellen Belastungen führen kann. Als Arbeitgeber übernehmen Sie Verantwortung für die Gesundheit ihrer Angestellten. Aber auch unvorhergesehene Kosten und Probleme wie Annullierungen, Gepäckverluste oder Flugverspätungen stellen Unternehmen und deren Geschäftsreisende vor diverse Herausforderungen. Mit dem Abschluss einer Geschäftsreiseversicherung können Sie Ihr Unternehmen gegen die finanziellen Einbussen absichern, und Ihre Mitarbeitenden auf Reisen können auf eine professionelle Unterstützung zählen.

Wesentliche Vorteile der Geschäftsreiseversicherung

  • Kostenübernahme (z. B. Annullierungs- oder Rückreisekosten) und unkomplizierte Abwicklung im Schadenfall
  • Reiseinformationen vor und während der Reise
  • Unterstützung in schwierigen Situationen
  • 24 Stunden Assistance weltweit

Möchten Sie mehr über die Geschäftsreiseversicherung erfahren oder wünschen Sie eine ganzheitliche Beratung? Wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Lösung.

Ihr avenaris Versicherungsbroker