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Vaterschaftsurlaub – gesetzlicher und privater Versicherungsschutz

Seit Beginn 2022 geniessen auch Väter einen gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaub.

Mit der letztjährigen Abstimmung wurde beschlossen, dass dieser Urlaub von einem Tag auf zwei Wochen verlängert wird und analog der Mutterschaftsentschädigung aus der Erwerbsersatzordnung entschädigt wird. Auch der Versicherungsschutz entspricht demjenigen der Mutterschaftsentschädigung: der frisch gebackene Vater erhält während zwei Wochen 80 Prozent seines Einkommens (im Maximum 196 Franken pro Tag, was einem Jahreseinkommen von 88’200 Franken entspricht). Er kann die zwei Wochen Vaterschaftsurlaub innerhalb von 6 Monaten nach Geburt des Kindes beziehen. Sollte ein Vater über dem gesetzlichen Maximum von 88’200 Franken pro Jahr verdienen oder sollte ein Arbeitgeber einen im Arbeitsreglement festgehaltenen längeren Vaterschaftsurlaub gewähren, können diese Differenzen neu bei gewissen Krankentaggeldversichern eingeschlossen werden.

Nebenbei: auch für Mütter kann der Versicherungsschutz in der Krankentaggeldversicherung von 14 auf 16 Wochen verlängert und/oder die das Maximum übersteigenden Lohnanteile (das Maximum liegt ebenfalls bei 88’200 Franken) versichert werden.

Kinderzulagen während einer längeren Arbeitsunfähigkeit

Das Elternteil, welches die Kinderzulagen von der Ausgleichskasse entschädigt erhält, erkrankt und ist für längere Zeit arbeitsunfähig. Die Sorgen sind dann schon genug gross, doch was passiert mit den Kinderzulagen? Werden diese wie bis anhin weiter ausbezahlt?

Bei einer Arbeitsunfähigkeit werden die Kinderzulagen noch für den laufenden sowie für die drei folgenden Monate ausgerichtet. Sofern das gesunde Elternteil arbeitet, können anschliessend die Kinderzulagen bei dessen Arbeitgeber beziehungsweise dessen Ausgleichskasse geltend gemacht werden. Reisst auch dieser Strick, lohnt sich ein Blick in die Deckungen der Krankentaggeldversicherung. Bei einigen Gesellschaften sind die Kinderzulagen bereits automatisch mitversichert oder können versichert werden; so rücken diese Sorgen in den Hintergrund.

Möchten Sie Ihren Krankentaggeldversicherungsvertrag überprüfen lassen oder wünschen Sie eine Beratung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne!

Ihr avenaris Versicherungsbroker