Dienstfahrten-Kaskoversicherung – Kostenbeteiligung des Arbeitgebers
Versichern Sie das finanzielle Risiko Ihrer Angestellten und Ihres Unternehmens bei Kaskoschäden an Privatautos, welche bei Dienstfahrten entstehen.
Wer bezahlt den Kaskoschaden am Privatauto Ihres Angestellten, wenn dieser im Auftrag Ihrer Firma unterwegs war? Mit einer Dienstfahrten-Kaskoversicherung stellt sich diese Frage nicht. Der Versicherer übernimmt den Kaskoschaden.
Kostenbeteiligung des Arbeitgebers für dienstlich verwendete Privatautos
Im Obligationenrecht (OR Art. 327) steht Folgendes:
- Benützt der Arbeitnehmer im Einverständnis mit dem Arbeitgeber für seine Arbeit ein von diesem oder ein von ihm selbst gestelltes Motorfahrzeug, so sind ihm die üblichen Aufwendungen für dessen Betrieb und Unterhalt nach Massgabe des Gebrauchs für die Arbeit zu vergüten.
- Stellt der Arbeitnehmer im Einverständnis mit dem Arbeitgeber selbst ein Motorfahrzeug, so sind ihm überdies die öffentlichen Abgaben für das Fahrzeug, die Prämien für die Haftpflichtversicherung und eine angemessene Entschädigung für die Abnützung des Fahrzeugs nach Massgabe des Gebrauchs für die Arbeit zu vergüten.
Fehlt eine Abmachung über die Beteiligung des Unternehmens an der beruflichen Nutzung eines Privatautos, muss der Arbeitgeber die gesamten Kosten eines Schadenfalls übernehmen. Nur bei mittlerer und grober Fahrlässigkeit besteht eine eingeschränkte Schadenersatzpflicht.
Nutzen der Dienstfahrten-Kaskoversicherung
Vorteile für den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Wenn Arbeitnehmer mit dem Privatauto auf einer Dienstfahrt verunfallen, übernimmt die Dienstfahrten-Kaskoversicherung den Kaskoschaden am Fahrzeug und in der Regel auch einen allfälligen Bonusverlust und den Selbstbehalt der Motorfahrzeughaftpflicht–Versicherung, wenn diese leistungspflichtig wird. Die Arbeitnehmer erhalten bei den meisten Versicherern einen Rabatt auf die Kaskoprämie, wenn der Arbeitgeber bestätigt, dass eine Dienstfahrten-Kaskoversicherung besteht und der Arbeitnehmer mit dem Privatauto für mehr als 3000 Kilometer pro Jahr dienstlich unterwegs ist.
Vorteile für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Bei Abschluss einer Dienstfahrten-Kaskoversicherung mit üblichem Deckungsumfang erübrigt sich im Schadenfall die Diskussion betreffend Kostenübernahme des Arbeitgebers bei einem Kaskoschaden.
Falls Sie an einer Dienstfahrten-Kaskoversicherung interessiert sind: Wir, die avenaris AG, haben ein interessantes Angebot für Sie, welches im Preis-/Leistungsverhältnis kaum zu überbieten ist. Bei Interesse zögern Sie nicht und kommen Sie auf uns zu. Wir sind gerne für Sie da.
Ihr avenaris Versicherungsbroker