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Bauwesenversicherung

Absicherung von Bauobjekt und Bauleistungen

In der Bauwesenversicherung wird das Bauobjekt resp. die Bauleistungen versichert.

Versicherte Gefahren

Auch die Bauwesenversicherung deckt unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörung am versicherten Objekt. Die Feuer- und Elementarversicherung ist beim Kanton versichert. Wo keine kantonale Feuerversicherung obligatorisch ist, kann auch dieser Teil eingeschlossen werden.

Erdbebenversicherung

Schäden am Gebäude und dessen Inhalt, die durch ein Erdbeben verursacht werden, sind in den meisten Feuer- und Elementarschdenversicherungen ausgeschlossen und müssen vom Geschädigten selbst bezahlt werden. Die weitreichende Diskussion, die Gefahr eines Erdbebens als zehntes Elementarereignis aufzunehmen, blieb bisher ergebnislos. Es gibt jedoch mittlerweile diverse private Versicherungsgesellschaften, welche auf Wunsch eine Erdbebeversicherung anbieten.