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Reise-KMU Versicherung

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber Mitarbeitenden, auch bei Geschäftsreisen ins Ausland.

Als Arbeitgeber übernehmen Sie Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Angestellten: Fehlende Sicherheit auf Geschäftsreisen kann nebst Imageschäden zu Haftungsansprüchen und hohen finanziellen Belastungen führen. Die Fürsorgepflicht leitet sich aus Art. 328 des Obligationenrechts ab. Gegenüber Mitarbeitenden im Ausland sind vor allem vier Pflichten relevant. Die Pflichten zur Information, zur Prävention, zur Kontrolle der Einhaltung der vereinbarten Regeln und zur Intervention bei einem Krankheits- oder Schadenfall.

Die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitenden beginnt bereits vor der Reise: Sie müssen geschult werden und Informationen erhalten zu ihren Rechten und Pflichten. Im Zusammenhang mit Ereignissen im Ausland denken wir schnell an Terroranschläge. Statistisch gesehen ist jedoch das Risiko um ein Vielfaches höher, im Ausland von einer ernsthaften Erkrankung betroffen zu sein oder in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden.

Unterschätzte Reiserisken

Mitarbeitende ohne Versicherungsdeckung ins Ausland schicken ist fahrlässig

Reiserisiken sind nicht zu unterschätzen. Viele Unternehmen sind auf Notfälle während Geschäftsreisen vorbereitet. Sie haben im besten Fall ein Travel Risk Management umgesetzt und im Minimum eine Geschäftsreiseversicherung mit einem professionellen Anbieter, der sie im Notfall unterstützt. Noch immer gibt es jedoch Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden ohne vorkehrende Massnahmen und Versicherungsdeckung ins Ausland senden. Sie sollten sich bewusst sein, dass die Kosten für eine Geschäftsreiseversicherung verhältnismässig gering ausfallen im Verhältnis zu allfälligen zivil- und auch strafrechtlichen Konsequenzen sowie dem Reputationsverlust bei einer Anklage.

Vorteile der Geschäftsreiseversicherung

  • 24-Stunden-Helpline – weltweit
  • Medizinische Assistance
  • Unterstützung in schwierigen Situationen
  • Reiseinformationen vor und während der Reise
  • Versicherungsbestätigungen für Visum