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Dienstfahrtenkaskoversicherung

Schutz für Arbeitgebende und Arbeitnehmende

Wer bezahlt den Kaskoschaden am Privatauto Ihres Angestellten, wenn dieser im Auftrag Ihrer Firma unterwegs war? Mit einer Dienstfahrten-Kaskoversicherung stellt sich diese Frage nicht. Der Versicherer übernimmt den Kaskoschaden.

Versichern Sie das finanzielle Risiko Ihrer Angestellten und Ihres Unternehmens bei Kaskoschäden an Privatautos, welche bei Dienstfahrten entstehen.

Vorteile für Arbeitgebende

Bei Abschluss einer Dienstfahrten-Kaskoversicherung mit üblichem Deckungsumfang erübrigt sich im Schadenfall die Diskussion betreffend Kostenübernahme des Arbeitgebers bei einem Kaskoschaden.

Vorteile für Arbeitnehmende

Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem Privatauto auf einer Dienstfahrt verunfallen, übernimmt die Dienstfahrten-Kaskoversicherung den Kaskoschaden am Fahrzeug und in der Regel auch einen allfälligen Bonusverlust und den Selbstbehalt der Motorfahrzeughaftpflicht–Versicherung, wenn diese leistungspflichtig wird.

Die Arbeitnehmenden erhalten bei den meisten Versicherern einen Rabatt auf die Kaskoprämie, wenn der Arbeitgeber bestätigt, dass eine Dienstfahrten-Kaskoversicherung besteht und der Arbeitnehmenden mit dem Privatauto für mehr als 3000 Kilometer pro Jahr dienstlich unterwegs ist.