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Motorfahrzeugversicherung

Versicherungsschutz im Strassenverkehr

Da das Führen eines Motofahrzeuges zu den sogenannten scharfen Kausalhaftungen gehört, ist die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung obligatorisch. Sie deckt Schäden an Drittpersonen oder Dritteigentum und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab.

Motorfahrzeughaftpflichtversicherung

Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung deckt Schäden, die mit dem Fahrzeug anderen zugefügt werden (Personen und Sachen, Erwerbsausfälle als Folge dieser Schäden).

Obligatorischer Selbstbehalt:

  • Junglenker (unter 25 Jahre): CHF 1’000.–
  • Neulenker (über 25 Jahre, weniger als zwei Jahre Führerausweis): CHF 500.–
  • Obligatorischer Selbstbehalt für andere Lenker: CHF 0.–

Der Selbstbehalt gilt pro Schadenfall.

Kaskoversicherung

Diese deckt Schäden durch einen Unfall am versicherten Fahrzeug. Es wird unterschieden zwischen der Teil- und der Vollkaskoversicherung:

  • Die Teilkaskoversicherung beinhaltet die Gefahren Feuer und Elementar, Diebstahl, Glasbruch, Kollision mit Tieren, böswillige Beschädigung und Marderbisse.
  • Zur Vollkaskoversicherung gehören Schäden, welche durch eine Kollision (gewaltsame, äussere Einwirkung), durch Zerkratzen oder Bemalen des Fahrzeuges verursacht werden.