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1. Säule: AHV/IV und EL

Ziel der 1. Säule ist die Existenzsicherung für die gesamte Bevölkerung der Schweiz.

Die AHV versichert die Gefahren Alter und Tod, die IV die Gefahr Invalidität. Dank der Leistungen aus der ersten Säule sollen die Betroffenen finanziell überleben können.

Existenzsicherung ist wörtlich gemeint – Die AHV und die IV sichern finanziell das «nackte wirtschaftfliche» Überleben. Wer allein mit den Leistungen der AHV oder der IV auskommen muss, kann häuft nicht einmal seinen minimalen Lebensbedarf finanzieren. Aus diesem Grund gibt es die EL (Ergänzungsleistungen). Dank ihnen können die Leistungen der ersten Säule wenigstens auf einen existenzsichernden Minimalbetrag aufgestockt werden.

Ziel

Die AHV mildert für die versicherte Person und ihre Angehörigen die wirtschaftlichen Folgen, die durch Verminderung oder Wegfall des Einkommens infolge Pensionierung oder Tod entstehen.

Der wichtigste Grundsatz der IV hingegen ist die Wiedereingliederung in den Berufsalltag, bevor es zu einer Rentenzahlung kommt. Wenn die Eingliederung nicht mehr oder nur teilweise möglich ist, entrichtet die Invalidenversicherung eine Rente.

Versicherte Personen

Alle Personen, die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben oder erwerbstätig sind, sind versichert. Ausserdem Schweizer Bürger, die im Ausland in den Diensten der Eidgenossenschaft tätig sind.

Beitragspflicht

Alle versicherten Personen sind beitragspflichtig, solange sie erwerbstätig und im 18. Altersjahr sind (ab 1. Januar nach vollendetem 17. Altersjahr). Für Nichterwerbstätige beginnt die Beitragspflicht am 1. Januar nach vollendetem 20. Altersjahr.

Leistungen der AHV

  • Einfache Altersrente für Sie als versicherte Person
  • Ehegattenrente, wenn Ihr Partner*in ebenfalls in Pension geht
  • Kinderrente, wenn Sie das Pensionsalter erreicht haben und Ihr Kind / Ihre Kinder noch in erster Ausbildung sind
  • Witwen-/Witwerrente
  • Waisenrenten
  • Hilflosenentschädigung
  • Beiträge für Hilfsmittel

Leistungen der IV

  • Eingliederungsmassnahmen: Medizinische Massnahmen, Massnahmen beruflicher Art sowie für die Sonderschulung und Betreuung
  • Abgabe von Hilfsmitteln
  • Ausrichtung von Taggeldern
  • Invalidenrenten entsprechen in ihrer Höhe den Altersrenten der AHV und richten sich nach dem Invaliditätsgrad
  • Kinderrente
  • Hilflosenentschädigung