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Arbeitslosenversicherung

Schutz im Falle einer Arbeitslosigkeit

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eine obligatorische schweizerische Sozialversicherung. Alle in der AHV beitragspflichtigen Arbeitnehmenden und ihre Arbeitgebenden müssen Beiträge an die ALV leisten. Arbeitgebende und Arbeitnehmende tragen je die Hälfte der Beiträge.

Ziel

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) gewährt angemessen Ersatz bei Erwerbsausfall. Die ALV erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen, Kurzarbeit und bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Sie bezahlt auch Wiedereingliederungsmassnahmen.

Versicherte Personen

Bei der ALV sind alle Arbeitnehmenden in der Schweiz versichert. Sie erhalten den vorübergehenden Erwerbsausfall bei Verlust der Arbeitsstelle zu 70 % des versicherten Verdienstes in Taggeldern ausbezahlt.