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3. Säule – Private Vorsorge

Individuelle Ergänzung zur 1. und 2. Säule

Die Eigeninitiative in der privaten Vorsorge wird immer wichtiger. Wer heute schon ein bisschen mehr zurücklegt, hat später deutlich mehr, um die schönen Dinge des Lebens zu geniessen. Durch die Ergänzung Ihrer staatlichen und beruflichen Vorsorge mit der 3. Säule sichern Sie nicht nur Ihren Lebensstandard im Alter, sondern profitieren zudem schon heute von Steuervorteilen.

Ziel

Individuelle Ergänzung der Altersvorsorge.

Versicherte Personen

Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende können sich freiwillig einer Versicherung oder Bank anschliessen. Die gebundene Vorsorge ist auf die in der Schweiz wohnhaften und steuerpflichtigen Erwerbstätigen beschränkt.

Säule 3a - gebundene Vorsorge (Steuerprivileg)

Die Säule 3a geniesst ein steuerliches Privileg bei der Fälligkeit der Leistung. Ausserdem können jährlichen Prämienbeiträge bei der Steuererklärung in Abzug gebracht werden.

Die max. Prämienbeiträge betragen für

  • Versicherte mit Pensionskasse: CHF 7’056.- / Jahr
  • Für Selbständigerwerbende: CHF 35’280.- / Jahr, max. 20% des Nettoeinkommens

Erb -und Konkursprivileg

Als Erbprivileg wird die Tatsache bezeichnet, dass Leistungen aus einer 3a-Lebensversicherung nicht in den Nachlass fallen. Des Weiteren können diese Versicherungsleistungen weder gepfändet noch zur Konkursmasse gezogen werden.

Dadurch können Versicherte von der privilegierten Begünstigung von Ehegatten, Konkubinatspartnern oder Kindern profitieren. Die Auszahlung erfolgt nämlich auch bei Ausschlagung der Erbschaft.

Säule 3b - freie Vorsorge

Die freie Vorsorge dient der privaten Bildung von Vermögen ohne besondere Steuer-Privilegierung sowie der Absicherung von Angehörigen. Sie unterliegt der Einkommens- und Vermögenssteuer, der Zinsertrag ist steuerpflichtig. Bei der Kapitalauszahlung wird hingegen keine Steuer fällig.