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Erwerbsersatzordnung

Ersatz für Verdienstausfälle und Lohnausfall bei Mutterschaft und Vaterschaft

Die Erwerbsersatzordnung (EO) ist obligatorisch – Beiträge leisten all jene Personen, die auch an die AHV/IV Beiträge entrichten.

Ziel

Die Erwerbsersatzordnung ersetzt Personen, die Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leisten, einen Teil des Verdienstausfalls. Seit 2005 deckt die EO auch den Lohnausfall bei Mutterschaft (Mutterschaftsentschädigung) und ab 2021 den Lohnausfall bei einem Vaterschaftsurlaub ab.

Leistungsempfänger

Personen, welch einen versicherten Dienst absolvieren. Die Leistung besteht in einem Taggeld, das für jeden besoldeten Diensttag ausgerichtet wird. Als Dienst gelten folgende Tätigkeiten:

  • Dienst in der Armee, im militärischen Frauendienst, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst
  • Zivildienst
  • Leiterkurse von Jugend und Sport (J+S)
  • Jungschützenleiterkurse