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Die Obligatorische Krankenversicherung

Grund- und Zusatzversicherung

Die Grundversicherung stellt sicher, dass in der Schweiz Lebende auf die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall (falls eingeschlossen) und Mutterschaft zählen können. Dabei schreibt das Krankenversicherungsgesetz (KVG) vor, welche Leistungen im Detail übernommen werden.

Die Zusatzversicherung ist in der Schweiz freiwillig. Über Zusatzversicherungen werden Leistungen versichert, die nicht oder nur teilweise von der Grundversicherung gedeckt sind. Die Krankenversicherungen legen dabei selbst fest, welche Leistungen sie anbieten möchten.

Versicherte Personen

Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sind verpflichtet, eine obligatorische Krankenpflegeversicherung abzuschliessen. Versicherungspflichtig ist also die gesamte Wohnbevölkerung der Schweiz von der Geburt bis zum Tod bzw. bis zu dem Zeitpunkt, in dem jemand die Schweiz dauerhaft verlässt. Der Wohnbevölkerung gleichgestellt sind Asylsuchende.

Das KVG (Krankenversicherungsgesetz) garantiert die freie Wahl des Versicherers. 

Freiwillig für Selbständige (Heilungskosten, Taggelder)

Umfang des Versicherungsschutzes

  • Pflegeleistungen und Heilungskosten bei Krankheiten, Unfällen, Geburtsgebrechen und Mutterschaft
  • Medizinische Prävention
  • Zahnärztliche Behandlungen